Version 3.01 gültig von 1. Januar 2020

I) Erste Bestimmungen
A) Umfang:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kooperationen, Aufträge, Lieferungen und Dienstleistungen an Q.auditors - Walter Grimm und International Certification Management Ltd., Hongkong, VR China
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen für die jeweilige Abteilung "Handel mit Metallwaren" und "Sammeln und Weiterleiten von allgemein zugänglichen Informationen", jedoch ausschließlich in jeglicher Form der Beratungstätigkeitmit denen der Kunde durch Abgabe der Bestellung einverstanden ist. Mündliche Vereinbarungen und Informationen sind als unverbindlich anzusehen. Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder sogar exklusive Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

B) Bestellung:
Bestellungen sollten möglichst schriftlich erfolgen. In jedem Fall werden schriftliche Bestellungen mit der Unterschrift des Kunden ausgestellt. Im Falle einer mündlichen Bestellung senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zu. Die Bestellung gilt als rechtsverbindlich, wenn sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird. In dringenden Fällen können Aufträge auch mündlich erteilt werden und gelten dann als erteilt, wenn eine wesentliche E-Mail-Korrespondenz eine Projektdurchführung nahelegt.

C) Leistungsdatum für Leistungen und Rechnungsstellung

Das Laufzeitdatum wird im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen wie folgt verwendet. Es ist das Fertigstellungsdatum, genau das Datum, an dem der Dienst abgeschlossen wurde. Dies kann in Form eines mündlichen Abschlusses, einer Bestätigung der E-Mail oder einer unterschriebenen Übergabe der fertiggestellten Dokumente erfolgen. Wenn sich die Service-Spanne über einen längeren Zeitraum und sogar über mehrere Jahre erstreckt, wird der Endtermin für die Vorlage der fertiggestellten Dokumente als Nutzenzeitpunkt betrachtet. 

Aufgrund der seit 1 Januar 2003 geltenden Rechtsgrundlage muss eine Rechnung sowohl das Ausstellungsdatum, das Lieferdatum oder eine andere Dienstleistung als auch den Leistungszeitraum enthalten. Wenn das Datum der Rechnungsausstellung mit dem Lieferdatum oder der sonstigen Dienstleistung übereinstimmt, kann die gesonderte Angabe des Leistungsdatums entfallen, wenn die Rechnung den Vermerk "Datum der Rechnungslieferung oder Leistungsdatum" enthält.


D) Unterauftrag:
Wir sind auch berechtigt, Aufträge von kompetenten Mitarbeitern oder gewerblichen / freiberuflichen Kooperationspartnern (ganz oder teilweise) ausführen zu lassen und diese auch auszutauschen.


E) Stornierung der Bestellung:
Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen. Ebenso sind wir berechtigt, wenn vereinbarte Fristen von der Gegenpartei nicht eingehalten werden, eigene Arbeiten vereinbart sind oder Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen (zB KSV-Rating schlechter als 450), Zwischenabrechnungen stellen und das Projekt unterbrechen .


F) Verschiebungen:
Sollte der Projektstart von Ihnen verschoben werden, sind wir berechtigt, 6 Monate nach Auftragserteilung 25% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 3 Mann Tage als Anzahlung zu berechnen. Wird der Projektstart von Ihnen erneut aufgeschoben, sind wir nach Ablauf eines Jahres ab Auftragserteilung zuzüglich der üblichen oder vereinbarten Projektlaufzeit berechtigt, das gesamte vereinbarte Honorar (Pauschale oder übliche Kosten für die Zeitzuteilung) fällig zu stellen. Sollte es uns nach Auftragserteilung aus Gründen, für die Sie die vereinbarte Leistung zu erbringen haben, unmöglich werden oder verweigern Sie unsere Leistung (= Stornierung), kann das gesamte vereinbarte Entgelt (Pauschale oder übliche Kosten für die Zeitzuteilung) betragen sofort fällig sein. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das Projekt bereits gestartet wurde.


G) Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen grundsätzlich sofort am Tag der Rechnungsstellung in bar, Überweisung oder Verrechnungsscheck zahlbar.
Bei Übersendung einer Rechnung mit beiliegendem Ausdruck gilt der Zahlungstermin prompt, spätestens jedoch das in der Rechnung angegebene Datum, ohne jeden Abzug, alle seine Bankspesen sind vom Kunden zum Rechnungsbetrag hinzugerechnet.
Bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro angefangenem Monat. Versatz vom Datum der Rechnungslegung. Von der 21. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen jede 2-Woche eine bezahlte Zahlungserinnerung zukommen zu lassen, die den offenen Rechnungsbetrag um einen zusätzlichen € 3 erhöht, -. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen oder Teilzahlungen wegen unvollständiger Erfüllung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder -beschwerden zurückzuhalten, wir werden uns jedoch bemühen, in seinem Interesse zu handeln.
Befindet sich der Kunde in Verzug, so ist Grimm berechtigt, die von ihm geleisteten Zahlungen ohne Rücksicht auf seinen eigenen Anspruch nach seinen eigenen Vorstellungen nach dem Grundsatz der Billigkeit aufzurechnen. Im Falle des Verzuges ist der Käufer zu Grimm verpflichtet ursächlich entstehende Kosten vor dem Rechtsstreit, wie Anwaltskosten, Recherchengebühren und Inkassounternehmen, zu vergüten. Kommt der Besteller in Verzug oder verschlechtert er sich erheblich, ist Grimm berechtigt, alle seine Forderungen, auch bei Zahlungsverzug, unverzüglich zu widerrufen und von Verträgen zurückzutreten, die noch nicht oder nur teilweise mit sofortiger Wirkung erfüllt und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden bewirken.Grimm ist in diesem Fall weiterhin berechtigt, die Rücksendung der Waren zu liefern und Waren nicht vollständig in Übereinstimmung mit den Bedingungen bezahlt.

Bei einer solchen Stornierung ist mindestens eine Pauschalentschädigung in Höhe von mindestens 25% des Rechnungswertes fällig. Gegenansprüche des Käufers bestehen nicht Grimm sollte, mit dem Kaufpreis oder den damit verbundenen Forderungen von Grimm kompensieren.

H) zusätzliche Kosten:

Es ist unsere strikteste Firmenpolitik auf Erfolgsbasis und ohne die üblichen Kosten in der Branche wie Reisekosten, Kilometergeld, Trainingsgebühr usw. arbeiten. Zu den zusätzlichen Kosten können jedoch Kopierkosten, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Dateneingabe, Kosten für Datenträger, Portokosten aufgrund des Versands von einzureichenden Unterlagen, Botendienste usw. gehören, die vom Kunden zu tragen sind. Weitere mögliche Zusatzkosten können sich aus der vereinbarten Nutzung der Infrastruktur Ihres Unternehmens wie Schreibtische, Computer, Drucker, Internet oder Telefon ergeben. Auch ein vernünftiges Hotel, Einzelzimmer mit Frühstück übernimmt notwendige Übernachtungen vor Ort bei unserem angestellten Mitarbeiter des Kunden.

I) Eigentumsvorbehalt:

Der Kaufgegenstand oder die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Aufwendungen unser Eigentum. Bei teilweise Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware ohne Einwilligung des Käufers abzuholen.II) Bestimmungen für das Feld

A) Allgemeine Bedingungen:

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen die Durchführung der Arbeiten so reibungslos wie möglich ermöglichen, um den raschen Fortschritt des Prozesses zu erleichtern.
B) Dokumentenvorbereitung:
Der Kunde sorgt dafür, dass Grimm auch ohne seinen besonderen Wunsch sind alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und er ist über alle für die Ausführung des Auftrages wichtigen Ereignisse und Umstände zu unterrichten. Dies gilt auch für alle Dokumente, Prozesse und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.


C) Interne Information:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und eventuell eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) vor Beginn der Arbeiten darüber informiert werden.


D) Nichtanwerbung:
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von Grimm zu gefährden verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers zur Anstellung oder zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung während und auch innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.


E) Urheberrecht:
Grimm bleibt ein Urheberrecht an seine Dienste.

F) Benutzungsrecht:
In Anbetracht der Tatsache, dass die angebotenen Dienstleistungen geistiges Eigentum von Grimm sind Das Recht zur Nutzung des gleichen gilt auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Kunden und als Recht zur Nutzung des Werkes in seinem eigenen Unternehmen und nur in dem im Vertrag genannten Umfang. Gleichwohl Weitergabe oder Veröffentlichung im Zuge einer Auflösung der Firma oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Freigabe für Reproduktionszwecke Schadenersatzansprüche. In einem solchen Fall ist die volle Zufriedenheit erforderlich.


G) Beraterhaftung:
Grimm und seine Mitarbeiter führen Aufgaben nach allgemein anerkannten Grundsätzen der beruflichen Praxis aus.Grimm haftet nur für den Fall, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch beigezogene Kollegen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntwerden des Schadens durch den oder die Begünstigten geltend gemacht werden, spätestens jedoch drei Jahre nach dem die Forderung begründenden Ereignis.

H) Gebührenforderung

Grimm hat als Gegenleistung für die Erbringung seiner Dienstleistungen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Gebühr durch den Kunden. Ist die Ausführung der Bestellung nach Vertragsunterzeichnung durch den Kunden verhindert (zB wegen Kündigung), so gehört dies Grimm jedoch die vereinbarte Gebühr. Wenn die Ausführung des Auftrages durch Umstände unterbrochen wird, die von Grimm und einen wichtigen Grund haben, so hat Grimm ist nur Anspruch auf den Teil der Gebühr, der seiner früheren Leistung entspricht. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Kündigung für den Kunden seine bisherigen Leistungen nutzbar sind.Grimm kann die Vollendung seines Dienstes von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeit berechtigt, außer bei offensichtlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der Grimm berechtigte Vergütung.

I) Zeitzuweisung

Soweit in unseren Angeboten Begriffe wie der Tag des Mannes und die Stunde des Mannes vereinbart sind, verstehen wir sechzig Minuten unter einer Mannstunde und unter einem Mann eine Dienstbereitstellung von acht Stunden, mit Ausnahme einer Mittagspause von einer halben Stunde. Reisezeiten werden dem Auftragnehmer nicht zugerechnet, sondern verspätet.


J) Gebühr
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hängt die Höhe des Honorars vom Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenordnung der jeweiligen Verbandsrichtlinien ab.
III) Schlussbestimmungen


A) Erfüllungsort:
Erfüllungsort für den Kaufvertrag ist der Sitz von GrimmGerichtsstand für alle Streitigkeiten - einschließlich Wechsel -, Scheck - und Urkundenprozesse mit den Vertragspartnern, die im Handelsregister eingetragen sind oder im Handelsregister eingetragen sind, sowie im Ausland ansässigen juristischen Personen und Personen, ist das sachlich zuständige Gericht als das Amtsgericht Oberwart als niederste Instanz bzw. entsprechend den jeweils zuständigen Obergerichten. Alle Geschäftsvorgänge unterliegen österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.


B) Projekt-Feedback:
Es ist ausdrücklich vereinbart, dass Sie uns bei negativem Feedback Ihres Unternehmens umgehend informieren, damit wir Maßnahmen ergreifen können. Außerdem erlauben Sie uns nach dem Projekt ein Feedback-Formular und Grimm zu senden um Daten für unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu liefern.


C) Rückstand:
Für Verzug werden Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen berechnet. Im Falle des Verzuges sind weitere Aufwendungen erforderlich, Sie tragen alle unsere Mahngebühren, alle Kosten, die uns für die Geltendmachung unserer Forderungen entstehen (auch interne Kosten), Aufwendungen, Barauslagen (welcher Art auch immer) sowie alle Vorverfahren, insbesondere durch die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Anwalts entstandene Kosten. Im Falle des Verzuges werden die Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu 1,5% pro Monat vereinbart, wobei die Zinsen monatlich addiert werden und der Folgemonat aus der erhöhten Kapitalbasis berechnet wird. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und schließlich auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet, auch wenn auf dem Zahlungsbeleg etwas anderes vermerkt ist.


D) Forderungsabtretung
Wir behalten uns vor, Ansprüche an Dritte abzutreten


E) Vertraulichkeit:
Unsere Mitarbeiter und Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die uns überlassenen Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt und auf Wunsch nach Projektende zurückgesandt oder vernichtet.


F) Datenschutz:
Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten von EDV erfasst und verarbeitet werden. Zornverpflichtet sich, diese Daten nach dem Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

G) Fehler & Druckfehler:

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen eines Fehlers ist ausgeschlossen.


H) Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unrichtig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als Ganzes als auch die anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig.


I) Mögliche Änderungen:
Die aktuelle Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird für alle unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner im Internet veröffentlicht.

Geschäftsbedingungen ergänzen für China CCC-Dienste

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Wir übernehmen keine Haftung für die Ergebnisse der chinesischen Behörden.

Die laufenden Kosten basieren auf einem rechtzeitigen Projektstart, so dass der Prüfungstermin entsprechend angepasst werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, würden weitere externe Kosten anfallen.

Alle Preise sind netto.

Bei Bestellung ist eine 50% Anzahlung für alle externen Kosten erforderlich.

Alle Kosten der chinesischen Behörden, Reisekosten und Testkosten sind im Angebot enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt

Die durchschnittliche Zeit für eine neue Zertifizierung beträgt 3-6 Monate. In der Nachsorge ist dies im Voraus geplant und es besteht keine definitive Bedarfsdauer.

Eine durchschnittliche Zeit von 2 Monaten für Aktualisierungen aktueller Zertifikate wird geschätzt.

Alle Preise unterliegen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der chinesischen Behörden. Wenn sich diese ändern, wird das Angebot auch nach Rücksprache angepasst.

Alle Preise unterliegen dem aktuellen Wechselkurs. Änderungen in diesem Bereich werden nach Rücksprache entsprechend angepasst.

Zahlung sofort nach Bestehen des Audits oder der Dienstleistung, sofern nicht anders definiert. Verteilte kleine Beträge werden RS zusammen mit dem Hauptaudit belastet.

 

Q-Auditoren Bedingungen für die Bearbeitung

Q.auditoren werden beauftragt, CCC-Angelegenheiten zu bearbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Dokumente und Prozesse zur Verfügung zu stellen.

  1. Erfüllen Sie die CCC-Anforderungen

  2. Um notwendige Dokumente zur Verfügung zu stellen

  3. Erfüllen Sie die Anforderungen, um das Audit zu bestehen

  4. Eingang zu den Räumlichkeiten

  5. Überprüfen und bestätigen Sie die Richtigkeit der Dokumente

  6. Der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Q.auditors wird akzeptiert.

Was machen wir?

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Zertifizierung. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Aktivitäten, damit Sie eine schnelle, effiziente und qualitative Zertifizierung erhalten.

Wie funktioniert es?

Sie kümmern sich um Ihre Kernaufgaben - wir begleiten Sie in Ihrem Projekt, um Ihre Prozesse so zu gestalten, dass sie die Anforderungen für die Zertifizierung erfüllen. Dazu müssen Sie Ihre Prozesse nicht an die Anforderungen anpassen, sondern die bestehenden Prozesse so gestalten, dass Sie die Anforderungen erfüllen.

Ihr Vorteil

Sie kümmern sich um Ihre Kernaufgaben - wir begleiten Sie in Ihrem Projekt, um Ihre Prozesse so zu gestalten, dass sie die Anforderungen für die Zertifizierung erfüllen. Dazu müssen Sie Ihre Prozesse nicht an die Anforderungen anpassen, sondern die bestehenden Prozesse so gestalten, dass Sie die Anforderungen erfüllen.

Unterstützung

Unterstützung

Du arbeitest in deinem Tempo. Sie können Ihre Projekte selbstständig über unser Portal abwickeln und sich nach persönlicher Unterstützung erkundigen. Wir haben uns daher verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre eigenen Prozesse zu gestalten, ohne auf unser Portal durch uns verzichten zu müssen

Online-Verwaltung

Online Verwaltung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zertifizierungsprozesse selbst durchzuführen, ohne auf das Know-how oder die Unterstützung erfahrener Mitarbeiter verzichten zu müssen. Das Online-System ist für eine Vielzahl von Zertifizierungen konzipiert und bietet Ihnen neben häufig gestellten Fragen und Listen auch vorgefertigte Formulare und Tabellen sowie ein Modul zur Klärung offener Fragen mit einem unserer Mitarbeiter.

Änderung der Zertifizierung

Änderung der Zertifizierung

In unserer schnellen Zeit sind Veränderungen im Geschäftsleben eine ständige Begleiterscheinung. Feste Strukturen, die sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben, können nun sehr schnell zerstört werden. Dafür gibt es interne und externe Gründe. Das CS gibt einen Überblick über die Konformität bei Änderungen.

Kooperation

Kooperationen

Da wir alle nur über eine begrenzte Zeit und finanzielle Kapazität verfügen und dem Kunden einen umfassenden Service bieten wollen, sind Kooperationen nur in verwandten Organisationen sinnvoll. Diese haben eine zuverlässige Struktur, sowie eine gute zwischenmenschliche Harmonie.

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